Einlage eines Familienheims in eine Ehegatten-GbR
Auch der Erwerb von Gesamthandseigentum an einem Familienheim wird von der Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a Satz 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes erfasst.
Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht, 2025
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