Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (kurz „BFSG“) wurde am 15.6.2022 verabschiedet und setzt den European Accessibility Act (kurz „EAA“) ins nationale deutsche Recht um. Das BFSG regelt unter bestimmten Anforderungen Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, die nach dem 28.6.2025 in den Verkehr gebracht bzw. erbracht werden. Die Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (kurz „BFSGV“) konkretisiert die Anforderungen.
STEHR STADLER LINDNER PICHLER bringt über diese Webseite keine Produkte in den Verkehr und erbringt über diese Webseite keine Dienstleistungen, die unter das BFSG fallen. Die Anforderungen des BFSG müssen daher nicht beachtet werden.
Unabhängig davon legen wir großen Wert auf eine zugängliche und benutzerfreundliche Gestaltung unserer Website. Sollten Sie dennoch auf Barrieren stoßen oder Anregungen zur Verbesserung der Zugänglichkeit haben, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung.