Zum Hauptinhalt springen

Keine erweiterte Grundstückskürzung bei Halten von Oldtimern

Eine in § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG nicht ausdrücklich erlaubte Nebentätigkeit (im Streitfall: Halten von Oldtimern zum Zwecke der Wertsteigerung) kann auch dann zum Ausschluss der erweiterten Grundstückskürzung führen, wenn mit ihr keine Einnahmen erzielt werden. 

Immobilien- und Mietrecht, 2025

  • Aufrufe: 48