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Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumnis einer grunderwerbsteuerrechtlichen Anzeigepflicht eines Notars

Thema dieser Ausgabe:

  • Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumnis einer grunderwerbsteuerrechtlichen Anzeigepflicht eines Notars (BFH, Urt. v. 8.10.2025 - Az. II R22/23)

Newsletter, Immobilien- und Mietrecht, 2026

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