Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen, Anschaffungskosten, Herstellungskosten und anschaffungsnahen Herstellungskosten (BMF, Schr. v. 26.1.2026)
Das Bundesfinanzministerium (kurz „BMF“) hat zur Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen, Anschaffungskosten, Herstellungskosten und anschaffungsnahen Herstellungskosten im Sinne des § 6 Absatz 1 Nummer 1a EStG bei der Instandsetzung und Modernisierung eines Gebäudes am 26.1.2026 ein neues Schreiben veröffentlicht.
Immobilien- und Mietrecht, 2026
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