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Gesetzliche Änderung bei Überweisungen: Abgleich des Empfängernamens mit IBAN (Verification of Payee)

Banken sind zukünftig dazu verpflichtet, vor der Freigabe einer SEPA-Überweisung den Namen des Zahlungsempfängers mit der IBAN abzugleichen. Diese sogenannte „Verification of Payee“ (VoP) ist Bestandteil einer neuen EU-Verordnung, die ab dem 9.10.2025 wirksam wird.

Betriebswirtschaftliche Beratung, 2025

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