Gesetzliche Änderung bei Überweisungen: Abgleich des Empfängernamens mit IBAN (Verification of Payee)
Banken sind zukünftig dazu verpflichtet, vor der Freigabe einer SEPA-Überweisung den Namen des Zahlungsempfängers mit der IBAN abzugleichen. Diese sogenannte „Verification of Payee“ (VoP) ist Bestandteil einer neuen EU-Verordnung, die ab dem 9.10.2025 wirksam wird.
Betriebswirtschaftliche Beratung, 2025
- Aufrufe: 47