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Geschlechtsspezifische Sterbetafeln verfassungsgemäß

Die Anwendung geschlechterdifferenzierender Sterbe-tafeln bei der Bewertung lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen für Zwecke der Erbschaft- und Schen-kungsteuer im Rahmen von § 14 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes. 

Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht, 2025

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